Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Hintergrund: Trockener Keller war feucht Eine Immobilienkäuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da der als trocken angepriesene Keller feuchte Wände aufwies. Im Exposé stand ganz eindeutig: „[…] Zudem ist […]
Exklusives Neubauprojekt in idyllischer Schwentinelage im Zentrum von Plön *** Die letzte freie Wohnung im Gerberhof *** An historischer Stelle von Plön – am Gerberhof – wird die barrierefreie Wohnanlage mit 10 komfortablen Eigentumswohnungen (zwischen 70 m² und 125 m²) errichtet, das Konzept beinhaltet ein traumhaftes Wohnumfeld direkt an… Weitere Informationen finden Sie im Exposé.